Hat man die Grundlagen für die Trägerzulassung geschaffen, steht man nun vor der Aufgabe Maßnahmen zu entwickeln und dabei
auch noch die Anforderungen der AZAV zu beachten.
Maßnahmen sind Angebote an Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte, Langzeitarbeitlose, um diese Personen in den Arbeitsmarkt
zu integrieren oder zu unterstützen, dass Sie im Arbeitsmarkt weiterhin integriert sind.
Maßnahmen mit deren Inhalten sollten somit die Anforderungen der AZAV erfüllten und das Ziel erste Arbeitsmarkt abbilden. Hierbei
werden die Anforderung der Arbeitsagentur, Empfehlungen des Beirates und der AZAV aufgezeigt.
Inhalte:
- Was sind Maßnahmen
- Wo liegen die Schwerpunkte innerhalb des Fachbereichs 1 Aktivierung und Vermittlung und
FB 4 berufliche Weiterbildung - Was steckt hinter dem BDKS (Bundesdurchschnittkostensatz) – wie oft wird er veröffentlicht
- Was muss ich bei der Erarbeitung einer Maßnahme beachten?
- Arbeitsmarkt, Empfehlungen des Beirates, Referenzauswahl, Stichprobenverfahren, was steckt
dahinter?
Schulungsort: Kassel / virtuelle Präsenz
Termin: auf Anfrage
Kosten: p.P.: 305,00€ zzgl. MwSt. (Alle Seminare sind auch in virtueller Präsenz über unser Konferenzsystem möglich)