Jede einzelne Maßnahme (z.B. Weiterbildungen oder Qualifizierungen) muss über eine Fachkundige Stelle zugelassen werden. Entsprechenden Unterlagen müssen entsprechend bei der Fachkundigen Stelle eingereicht werden..
Die Zulassung der Maßnahme ist notwendig, um die Maßnahme über Kostenträger fördern und somit über die Bildungsgutscheinen abrechnen zu können.
Wichtig für die Zulassung:
- Beantragung von Maßnahmen (Konzept, Stundenverteilung, Kalkulation, Kostennachweise)
- Bezug zum Arbeitsmarkt
- Vertragsgestaltung
- Maßnahmendurchführung
- Fehlzeitenkonzept
- Eignungsfeststellung
- Evaluierung
Gern unterstützen wir Sie auch bei der Eintragung in das Kursnet, damit Ihre Maßnahmen entsprechend von den Teilnehmern und der Bundesagentur gebucht werden können.