Sie möchte sich nach AZAV als Bildungsträger zulassen?
Sie sind Coach, privater Arbeitsvermittler oder ein Bildungsträger und möchten mit der Arbeitsagentur bzw. dem Job-Center zusammenarbeiten?
Dann sind Sie auf Grund der langjährigen Erfahrungen im Bereich der AZAV bei unsgut aufgehoben. Wir stehen ihnen als Partner zur Seites und begleiten Sie mit ihren individuellen Kompetenzen auf dem Weg zur Zulassung nach AZAV durch eine von Ihnen ausgewählte Fachkundige Stellen. Sollten Sie hier Unterstützung wünschen, können wir Sie auch in diesem Bereich gerne unterstützen.
Was kommt auf Sie zu?
Uns ist es wichtig, dass wir Ihnen im ersten Schritt die Vor- und Nachteile der AZAV aufzeigen und Ihnen in eine kostenlosen Erstgespräch einen Überblick über folgenden Bereich geben:
- Bedeutung der AZAV Zertifizierung für Sie als Bildungsträger, Coach oder Arbeitsvermittler
- Nutzen, Vorteile einer individuellen Beratung auf dem Weg zur Zulassung nach AZAV
- Kurzüberblick über die Bedeutung Trägerzulassung sowie Maßnahmenzulassung und den damit verbundenen von der Agentur ermittelten Kostensätzen /
- Rahmenbedingungen der gesetzlichen Vorgaben
Ablauf, wenn Sie sich für uns als Beratungsunternehmen entschieden haben
Grundlage zur Vorbereitung auf die Zulassung nach AZAV
- Kennenlernen Ihres Unternehmen mit Ihrer Kompetenz und möglicher Entwicklungschanen
- IST-Analyse der Bildungsangebote und Zielgruppen
- Analyse der organisatorischen und personellen Ressourcen
- Erhebung der bereits existierenden Dokumente, Formulare und Ihrer eingeführten Abläufe im Unternehmen, mit dem Ziel des Abgleich auf die Konformität mit den AZAV Anforderungen.
Optimierung Ihrer Abläufe und Dokumente unter dem Aspekt der Anforderungen der AZAV
- Übernahmen von Dokumenten, welche bereits die Anforderungen der AZAV erfüllen
- Ggfs Anpassung von bestehenden Dokumenten
- Bei Bedarf die gemeinsame Erarbeitung der fehlenden Dokumentation / Nachweisführung unter der Betrachtung der Anforderungen der AZAV
- Erstellung eines Qualitätsmanagementhandbuch unter Berücksichtigung der Formulare, Dokumente und Verfahrensanweisungen