Hier können Sie wichtige Informationen erhalten.
Im folgenden erhalten Sie weiterführende Informationen
AZAV / Arbeitsmarktbetrachtung
Informationen für Bildungsträger im Rahmen der AZAV
- Akkreditierung- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
- Empfehlungen des Beirates
- Informationen für Bildungsträger der Bundesagentur
- Kursnet
- Bundesdurchschnittkostensatz (BDKS) FB 1 – Aktivierung und Vermittlung
- Bundesdurchschnittkostensatz (BDKS) FB 4 – berufliche Weiterbildung
Informationsseiten für die Betrachtung des Arbeitsmarktes
Gesetze
Im Folgenden erhalten Sie einen kleinen Überblick über Informationenquellen, wo Sie einen Überblick über
aktuelle Gesetze bzw. Gesetzesentscheidungen erhalten:
- Übersicht von Gesetzesportalen Rechtsinformationen im Internet – parijus
- Gesetze im Internet
- Rechtsprechung im Internet
Trägerzulassung
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist eine Verordnung, in der geregelt ist, wie Bildungsträger und deren Maßnahmen für die Arbeitsförderung zugelassen werden. Dies ist die Grundlage, um Bildungsgutscheine von der verschiedenen Kostenträgen annehmen und ein entsprechendes Angebot im Bereich der Arbeitsmarktintegration durchführen zu können.
Maßnahmenzulassung
Jede einzelne Maßnahme im Bereich der Aktivierung und Vermittlung (z.B. Bewerbungstraining, Kompetenzfeststellung) oder im Bereich berufliche Weiterbildung (Aus-und Weiterbildung, Qualifikationen etc.) müssen durch eine Fachkundige Stelle zugelassen werden. Hierzu reicht der Bildungsträger die entsprechenden Unterlagen (Konzept, Kalkulation etc.) bei einer Fachkundigen Stelle ein, um die Maßnahme als förderfähig nach der AZAV anerkennen zu lassen. Die Zulassung der Maßnahme ist notwendig, um mit Bildungsgutscheinen oder Aktivierung und Vermittlungsgutscheine nutzen zu können.