Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) regelt nicht nur die Zulassung von „normalen“ Bildungseinrichtungen sondern auch von Fahrschulen mit deren Ausbildungen. Maßnahmen der Arbeitsförderung können entsprechend zugelassen werden.
Fahrschulen, die nach AZAV zugelassen sind, können ihren Fahrschülern die Möglichkeit bieten, dass Sie Förderungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Form von Bildungsgutscheinen erhalten. Damit erhalten Ihren Fahrschülern die Möglichkeit, dass Sie mit dem positiven Abschluss des Führerscheins auch einen bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.
Abgleich Vorgaben von Fahrschulen mit den Anforderungen der AZAV
Unsere Hintergrundwissen zur AZAV in der Kombination mit den Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Fahrschulen ermögliche eine zielorientierte Beratung von Ihnen, als Fahrschule.
Vorhande gesetzlich geforderte Dokumentation werden berücksichtigt, um unnötige Belastungen für Sie als Fahrschule zu vermeiden.
Berücksichtigung von gesetzlichen Vorgaben bei der Beratung mit Ziel der AZAV Zulassung
Uns ist bewusst, dass Fahrschulen einer Aufsicht durch die Anerkennungsbehörde. unterliegen. Viele Dinge sind über die Durchführungsverordnung dem Fahrlehrergesetz FahrlG (z.B. Unterrichtsräume, Lehrmittel, Fahrlehreraus- und -fortbildung) geregelt und werden bei der Erteilung der Fahrschulerlaubnis geprüft und genehmigt.
Unsere Aufgabe und Ziel ist es, die vorhandenen Strukturen zu betrachten und die in der AZAV / den Empfehlungen des Beirats geforderten Anforderungen innerhalb Ihrer bereits existierenden Strukturen zu ergänzen.
Vorgehensweise bei der AZAV-Zertifizierung von Fahrschulen
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Analyse Vorteil einer Fahrschule hier ist der Kernprozess bereits definiert und in vielen Punkte gesetzlich geregelt. -> Ziel ist somit „nur“ herauszufinden, wie Prozess optimiert und um die AZAV relevanten Punkte ergänzt werden können.
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Gemeinsame Erarbeitung des Qualitätmanagementsystem (QMS). Ziel es gemeinsam zu klären, wie Sie gesetzlichen wie AZAV Anforderungen umsetzen und erfüllen wollen. Zeitgleich kann gemeinsam nach einer für die Fahrschule passende Zulassungsstelle gesucht werden.
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Die nun folgende des QM-Systems soll sicherstellen, dass alle Beteiligten das wie und warum kennen, einhalten und bei der ständigen Verbesserung sich beteiligen. Hier empfiehlt sich eine Schulung aller Mitarbeiter. Dies kann z.B. im Rahmen eines gemeinsamen Meetings oder aber auch durch eine interne / externe AZAV-Schulung geschehen.
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Die AZAV sowie die Empfehlungen des Beirates fordert, dass man sich immer wieder selbst hinterfragt. Diese eigene Prüfung der Abläufe in Form eines „interne Audit“ mit dem nachfolgendem Managementbericht soll sicherstellen, das der Fahrschulbetrieb alle geforderten Standards erfüllt. Die Einrichtung des QM-Systems schließt ab mit dem Selbstprüfungsinstrument Internes Audit und dem Managementbericht.
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Ist das Qualitätsmanagementsystem soweit eingeführt und konnte sichergestellt werden, dass die Fahrschule alles wesentliche gesetzlichen und AZAV relevanten Aspekte erfüllt, kann das Zulassungsaudit durch die Fachkundige Stelle, vertreten durch einen Auditor, durchgeführt werden. Der Auditor fordert die Dokumentation an, prüft, und entscheidet in einem Audit ob die Fahrschule/der Träger die Anforderungen der AZAV erfüllt. Empfiehlt der Auditor sowie die Fachkundige Stelle die Zulassung nach AZAV, erhalten Sie die Zulassung nach AZAV.
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Die jährliche Überwachung durch die Fachkundige Stelle sichert die ständige Einhaltung der Anforderungen der AZAV und somit die Aufrechterhaltung Ihrer Zulassung.
Maßnahme / Zulassungen Ihrer Ausbildung
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Bereits während der Vorbereitung der Zulassung Ihrer Fahrschule (Trägerzulassung) erarbeiten wir gemeinsam, welche Aus- und Weiterbildung Sie anbieten möchten und bereiten diese zu Zulassung vor.
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Im Zuge der Vorbereitung werden hierbei gemeinsam die Rahmenbedingen unter Einhaltung der gesetzlichen Forderungen sowie unter Einbeziehung des Bundesdurschnittkostensatzes (BDKS) erarbeitet.
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Liegen alle maßnahmenbezogene Unterlagen vor, werden diese ebenfalls bei Fachkundigen Stelle zur Zulassung eingereicht.
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Die Fachkundige Stelle prüft, und entscheidet, ob die Maßnahmen die Anforderungen der AZAV / Empfehlungen des Beirates erfüllt. Kann dies positiv bewertet werden kann die Zulassung der Maßnahmen durch die Fachkundige Stelle (FKS) erfolgen. Hinweis: In Fällen wo die Maßnahmenkosten dazu führen, dass der von der Bundesagentur festgelegte Bundesdurchschnittkostensatz (BDKS) nicht eingehalten werden kann, dann muss sich die Fachkundige Stelle die Zustimmung für die Überschreitung (wenn mehr als 25%) einholen. Dies kostet zusätzliche Zeit.
Zeitlicher Aufwand
Der zeitliche Aufwand hängt davon ab, in wieweit bereits klare und dokumentierte Strukturen vorliegen. Nach der Analyse kann meist zeitnah mit dem Aufbau des Qualitätsmanagements und der Erarbeitung der Maßnahmen begonnen werden, da der Kernprozess bereits von der gesetzlichen Seite definiert ist. Aus diesem Grund brauchen nur ergänzende Aspekte eingeführt werden und oft steht einer zeitnahen Terminierung des Zulassungsaudits nichts im Wege.